Zeitarbeit in der Fleischbranche: Koalition einigt sich auf Ausnahmeregelung
tagesschau.de | 27. November 2020
Der monatelange Streit in der Großen Koalition über das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie ist beigelegt. Die Einigung zwischen Union und SPD sieht nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung vor: Auf Grundlage eines Tarifvertrags soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Zeitarbeitnehmer aufzufangen – unter strengen Auflagen und nur in der Fleischverarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen. Die Bedingung dafür ist eine Tarifbindung. Für Zeitarbeiter müssen die gleichen Arbeitsbedingungen wie für das Stammpersonal gelten, die Höchstüberlassungsdauer ist auf vier Monate begrenzt.