BMAS befragt Zeitarbeitsunternehmen zum AÜG
BAP | 19. November 2020
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt bekanntgab, startet die Befragung der Zeitarbeitsunternehmen für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) am 23. November 2020 und wird voraussichtlich bis Mitte Dezember gehen. Die Teilnahme an den Interviews ist freiwillig ist und dient „ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken", so das BMAS.