26.10.2020 Stephanie Werther

So profitieren Personaldienstleister vom BMWi-Förderprogramm „Digital Jetzt“

  • Stephanie Werther, Sales Consultant bei der tutum GmbH, warnt: „Akteure, die den digitalen Wandel verschlafen, verschwinden früher oder später von der Bildfläche.“ Das gelte natürlich auch für die Zeitarbeitsbranche, wo die Digitalisierung bisher nur langsam Einzug halte
  • Personaldienstleister, die aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen bisher nicht in eigene digitale Transformation investieren konnten, sollten sich genauer mit Förderprogrammen wie „Digital Jetzt“ befassen, rät Stephanie Werther
  • In ihrem Beitrag stellt die 32-Jährige die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Detail vor und geht vor allem darauf ein, welche Projekte sich Zeitarbeitsfirmen bezuschussen lassen können

Mein tutum-Kollege Florian Körber hat in seinem jüngsten arbeitsblog-Beitrag herausgearbeitet, dass der Großteil der Personaldienstleister bei der Digitalisierung hinterherhinkt. Das ist ein Problem, denn, um es mit Florians Worten zu sagen: „Der digitale Strudel macht auch vor der Zeitarbeitsbranche nicht Halt.“ Akteure, die den digitalen Wandel verschlafen, verschwinden früher oder später von der Bildfläche. Denken Sie nur an den stationären Handel, der durch Anbieter wie Amazon und Zalando massiv beeinflusst wird.

Warum aber, werden Sie sich vielleicht fragen, ist die Digitalisierung für Personaldienstleister ein so wichtiges Thema? Ganz einfach, weil Prozesse und Dokumente digitalisiert sein müssen, um sie durch Workflows zu automatisieren. Erst dadurch werden Zeitarbeitsfirmen schnell und schlagkräftig genug, um sich im Verdrängungsmarkt Personaldienstleistung langfristig durchsetzen zu können.

BWMi unterstützt KMU mit der Investitionsförderung „Digital Jetzt“
Bleibt die Frage: Woran liegt es, dass die Digitalisierung in der Zeitarbeitsbranche nur langsam Einzug hält? Die Gründe sind vielfältig und reichen von der menschlichen Scheu vor Veränderung bis hin zu fehlenden finanziellen Ressourcen. Letztgenannten Punkt hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erkannt – und die Investitionsförderung „Digital Jetzt“ ins Leben gerufen. So will das BMWi kleine und mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, neue, digitale Geschäftsmodelle zu erschließen und die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter zu fördern.

Prozesse und Dokumente müssen digitalisiert sein, um sie durch Workflows zu automatisieren. Erst dadurch werden Zeitarbeitsfirmen schnell und schlagkräftig genug, um sich im Verdrängungsmarkt Personaldienstleistung langfristig durchsetzen zu können.

– Stephanie Werther

Gerade für Personaldienstleister ist dieses Programm hochgradig spannend. Deshalb will ich es gerne im Detail vorstellen:

Wer kann eine „Digital Jetzt“-Förderung erhalten?
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die zwischen drei und 499 Mitarbeitende beschäftigen und über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, in der die Investition erfolgt. Auch die Vorlage eines Digitalisierungsplans, der das Vorhaben strukturiert beschreibt, ist Voraussetzung. Alle Infos zu den Anforderungen an einen Digitalisierungsplan finden Sie auf der FAQ-Seite des BWMi. Personaldienstleister, die bei der Erstellung des Plans Unterstützung benötigen, sollten sich zudem das BWMi-Programm „go-digital“ genauer ansehen. Damit werden unter anderem Beratungsleistungen zur Umsetzung von Digitalisierungslösungen in Unternehmen gefördert.

Welche Unternehmen werden nicht gefördert?
Keine „Digital Jetzt“-Förderungen erhalten Vereine, Stiftungen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie Religionsgemeinschaften und deren Beteiligungen. Auch Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden, und neu gegründete Unternehmen sind nicht förderfähig.

Welche Projekte werden mit „Digital Jetzt“ gefördert?
Personaldienstleister können Zuschüsse im Rahmen zweier Module beantragen. Das Modul „Investition in digitale Technologien“ bezieht sich auf die konkrete Anschaffung neuer Hard- oder Software zur Förderung der internen und externen Vernetzung des Unternehmens. Mit dem Modul „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ wird das Know-how aufgebaut, das es für eine nachhaltige Digitalisierung braucht. Generell können beide Module in Anspruch genommen werden, müssen es aber nicht. Werden beide beantragt, müssen sie nicht zwingend inhaltlich zusammenhängen.

Wie hoch ist die Fördersumme?
Der maximale Förderungsbetrag für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Interessant ist: In bestimmten Wertschöpfungsketten oder Wertschöpfungsnetzwerken erhöht sich die Summe pro Antragsteller auf bis zu 100.000 Euro. Die minimale Fördersumme für das erste Modul sowie bei Inanspruchnahme beider Module beläuft sich auf 17.000 Euro. Für das zweite Modul beträgt die minimale Förderung 3.000 Euro.

Wie berechnet sich die Fördersumme?
Die Höhe der „Digital Jetzt“-Förderung berechnet sich nach der Unternehmensgröße. Personaldienstleister, die ihren Antrag bis Ende Juni 2021 einreichen, können diese Zuschüsse erhalten:

  • 50 Prozent Förderung für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden
  • 45 Prozent Förderung für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden
  • 40 Prozent Förderung für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden

Unter bestimmten Umständen kann die Förderquote sogar höher ausfallen. Bei Unternehmen aus strukturschwachen Regionen steigt sie beispielsweise um weitere zehn Prozent. Welche Regionen als strukturschwach gelten, erfahren Sie ebenfalls auf der BWMi-FAQ-Seite.

Wo wird die Förderung beantragt?
Die Antragsstellung findet – natürlich – über ein elektronisches Formular statt. Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Nachfrage und deshalb eingerichteter monatlicher Kontingentregelungen kann es sein, dass Registrierungen temporär nicht möglich sind.

Welche Projekte können Personaldienstleister fördern lassen?
Grundsätzlich sind viele verschiedene Investitionen förderfähig, die bei Zeitarbeitsfirmen anfallen. Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) zum Beispiel, durch das neue Vertriebswege erschlossen werden und der Datenaustausch zwischen Unternehmen vereinfacht wird. Oder aber die Implementierung der Digitalen Personalakte, dank der alle relevanten Informationen zu einem externen Mitarbeiter standortübergreifend mit wenigen Klicks abrufbar sind.

Fazit

Förderprogramme wie „Digital Jetzt“ sind gerade für kleine und mittelgroße Personaldienstleister eine wichtige Hilfe auf ihrem Weg hin zur digitalen Transformation. Bei der Antragsstellung gibt es, allein schon aufgrund des geforderten Digitalisierungsplans, jedoch einiges zu beachten. Aus diesem Grund sind Zeitarbeitsfirmen gut beraten, sich bereits zu Beginn des Digitalisierungsprozesses einen fachkundigen Partner mit ins Boot zu holen.


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