Neue Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
Bundesanzeiger | 01. April 2021
Am 1. April 2021 trat die 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (8. GebäudeArbbV) in Kraft. Darin wird unter anderem die Zuordnung einzelner Tätigkeiten in die relevanten Lohngruppen geregelt. Bundeseinheitlich betragen die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 laut Verordnung 11,11 beziehungsweise 14,45 Euro pro Stunde im Jahr 2021.