29.10.2021

Aktuelles Gerichtsurteil: Befristete Arbeitsverträge nur in Papierform?

Juraforum | 29. Oktober 2021

Befristete Arbeitsverträge, die in Form eines PDF-Dokuments mit elektronischer Signatur geschlossen werden, genügen unter Umständen nicht ohne weiteres der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil. In dem betreffenden Fall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vereinbarung zu einem befristeten Arbeitsvertrag in Form eines PDF-Dokuments ausgetauscht und mit einer elektronischen Signatur versehen. Diese entsprach nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht den Anforderungen an einer qualifizierten elektronsichen Signatur und wurde für nicht gütlig erklärt – und das Arbeitsverhältnis für unbefristet.

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