10.11.2021

Aktuelles Gerichtsurteil: Fahrradkuriere haben Anspruch auf Smartphone und Fahrrad

beck-aktuell | 10. November 2021

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass sowohl das Fahrrad als auch ein internetfähiges Telefon für Fahrradkuriere zu den erforderlichen Arbeitsmitteln gehören. Somit ist es laut BAG-Urteil nicht mehr zulässig, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag darauf verzichtet wird. Geklagt hatten zwei Angestellte eines Essenslieferbetriebs, die zuvor ihre privaten Fahrräder und Smartphones benutzt hatten.

Mehr dazu ...

Kategorien

Kontakt

0911974780 info@kontext.com