21.06.2023

BAG-Urteil: Auftraggeber zahlen für die Personalvermittlung

Bundesarbeitsgericht I 21. Juni 2023
Die Provision für eine Vermittlung trägt stets der Arbeitgeber. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag mit dem beklagten Unternehmen durch die Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande kam. Der Auftraggeber hatte in den Vertrag die Klausel aufgenommen, dass der Arbeitnehmer die Kosten der Vermittlung trägt, wenn er das Arbeitsverhältnis von sich aus innerhalb einer bestimmten Frist beendet. Bereits die Vorinstanzen hatten der Klage stattgegeben. Diese Entscheidung wurde nun vom BAG bestätigt und die Klausel für nicht wirksam erklärt.

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