19.09.2024

BAG weist Klage wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung als rechtsmissbräuchlich ab

19. September 2024 | Legal Tribune Online (LTO)

In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde die Klage eines Wirtschaftsjuristen abgewiesen, der sich auf mehrere nicht geschlechtsneutral formulierten Stellenanzeigen als „Bürokauffrau/Sekretärin“ beworben und anschließend auf Diskriminierung geklagt hatte. Kürzlich entschied das Gericht, dass der Kläger diese Bewerbungen hauptsächlich als Mittel sah, um systematisch Entschädigungen einzufordern, was als Rechtsmissbrauch gewertet wurde. Aus diesem Grund wurde die Entschädigungsforderung zurückgewiesen. Das Gericht bekräftigte zwar die Wichtigkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Diskriminierung im Arbeitsleben, sah jedoch in diesem Fall die Klagen als missbräuchlich an.

Mehr dazu ...

Kategorien

Kontakt

0911974780 info@kontext.com