Bauernverband: Mindestlohn-Abschlag für Saisonkräfte rechtlich zulässig
17. März 2026 | Deutscher Bauernverband
Der Deutsche Bauernverband sieht Spielraum beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte. Eine branchenspezifische Abweichung sei rechtlich möglich, so das Ergebnis eines Gutachtens.
Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft kann rechtlich zulässig sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Deutschen Bauernverband beauftragtes Rechtsgutachten. Demnach sei eine differenzierte Regelung möglich, sofern sie sachlich begründet ist und den besonderen Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Saisonarbeit Rechnung trägt. Dazu zählen insbesondere kurze Beschäftigungszeiträume sowie strukturelle Unterschiede zu regulären Beschäftigungsverhältnissen.
Die Diskussion um Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte wird seit Längerem geführt. Hintergrund sind steigende Lohnkosten, die insbesondere arbeitsintensive Betriebe in der Landwirtschaft unter Druck setzen. Gleichzeitig gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich branchenübergreifend und ohne Differenzierung. Ob und in welcher Form eine entsprechende Regelung politisch umgesetzt wird, bleibt offen.