09.02.2022

Präsident des Bundessozialgerichts spricht sich gegen die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus

ÄrzteZeitung | 09. Februar 2022

Vor wenigen Tagen hatte Markus Söder angekündigt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern vorerst aussetzen zu wollen. Hintergrund ist vermutlich eine Klausel der Regelung, wonach die Gesundheitsämter bei zweifelhaften Nachweisen ein „Betretungsverbot“ für die jeweilige Einrichtung aussprechen können. Nun kritisiert Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, das Vorhaben des bayerischen Ministerpräsidenten. Nach Angaben der ÄrzteZeitung ist Schlegel davon überzeugt, dass dies aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht zulässig ist: Das Tätigkeitsverbot für Arbeitnehmende, die weder geimpft noch genesen sind, sei darin „glasklar formuliert“.

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