DGB-Mitgliederbonus für Zeitarbeitende: Wer hat Anspruch?
15. Mai 2025 | IG Metall Leipzig
Zeitarbeiter*innen, die in der IG Metall sind, haben auch 2025 Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Nur diejenigen Zeitarbeiter*innen, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind und beim selben Verleihbetrieb beschäftigt sind, haben Anspruch auf die Extrazahlung – und zwar wenn sie diese beiden Bedingungen bis spätestens zum 30. Juni 2025 erfüllen. Zeitarbeitsfirmen ohne Tarifbindung oder mit eigenen Haustarifen sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Höhe der Sonderzahlung kann je nach Dauer der Beschäftigung variieren und liegt über dem regulären Urlaubsgeld.