10.12.2025

Einheitliches Tarifwerk für die Zeitarbeit tritt zum 1. Januar in Kraft

10. Dezember 2025 | meteor

Bereits im Sommer 2025 beschlossen, kommt es nun endlich zur Anwendung: das neue, einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk für die Personaldienstleistung. Es bringt klarere Regeln und spürbare Veränderungen bei Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Entgelt.

Das neue Tarifwerk ersetzt ab dem 1. Januar 2026 die bisher geltenden BAP- und iGZ-Tarifverträge und führt viele unterschiedliche Detailregelungen zusammen – teilweise neu geordnet und vereinheitlicht. Für die rund 560.000 Beschäftigten in der Branche gelten damit künftig einheitliche Standards. Die bedeutendsten Änderungen betreffen zum einen die Entgelttabellen. So liegt der Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 ab Januar bei 14,53 Euro pro Stunde – weiterhin klar oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Zum anderen werden Aspekte wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Wegezeiten neugeregelt. 

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