09.09.2021

Erste Bundesländer wollen nicht mehr für Verdienstausfall bei Ungeimpften aufkommen

F.A.Z. | 09. September 2021

Laut Infektionsschutzgesetz haben Menschen, die wegen einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten können, Anspruch auf eine staatliche Entschädigung für den Verdienstausfall. In § 56 des Gesetzes ist allerdings eine Ausnahme festgehalten: Wer den Ausfall durch eine Impfung hätte vermeiden können, verliert den Anspruch. Auf diesen Grundsatz beziehen sich nun zwei Bundesländer und wollen die staatlichen Entschädigungen aussetzen. Den Anfang macht Baden-Württemberg am 15. September, gefolgt von Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober.

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