11.12.2025

EuGH hebt EU-Mindestlohnrichtlinie teilweise auf

11. Dezember 2025 | GVP

Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. November darf die EU (Europäische Union) Mindestlohnstandards zwar vorschlagen, aber nicht in die konkrete Bestimmung nationaler Löhne eingreifen.

Verbindliche Kriterien für Mindestlöhne, dass sie beispielsweise im Falle einer Inflation nicht zu tief absinken, fallen dadurch weg. Zugleich bestätigt der EuGH die Befugnis der EU, einen Rahmen zu setzen. Bestehen bleiben Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung von Mindestlöhnen, zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards und zur Förderung von Tarifverhandlungen. Die Pflicht zur Erstellung eines Aktionsplans bei einer Tarifbindung unter 80 Prozent bleibt ebenfalls erhalten. Der Gerichtshof lehnt damit die Empfehlung des Generalanwalts Emiliou ab, die Richtlinie vollständig für rechtswidrig zu erklären.

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