04.09.2025

EuGH-Urteil: Auch Schmach durch Datenschutzverstoß ist entschädigungswürdig

4. September 2025 | tagesschau

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Betroffenen bei Datenschutzverletzungen. Selbst immaterielle Schäden wie Ärger oder Schmach können als Grund für Schadensersatz anerkannt werden.

Im konkreten Fall hatte eine Bank die Gehaltsvorstellungen eines Bewerbers versehentlich an einen Dritten weitergeleitet, der den Bewerber kannte. Der Bewerber befürchtet wegen der Offenlegung seiner Gehaltsvorstellungen Nachteile bei der Jobsuche. Außerdem empfindet er die Ablehnung der eigenen Gehaltsvorstellungen als Schmach. Das Gericht entschied, dass der Bewerber dafür nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Schadensersatz verlangen kann, auch wenn die Daten nicht missbraucht wurden. Die Rechtsprechung zeigt, dass Unternehmen für Fehler ihrer Mitarbeitenden haften und dass bereits die Sorge über mögliche Folgen eines Datenlecks als Schaden anerkannt werden kann. Die genaue Höhe des Ausgleichs bestimmt nun das zuständige deutsche Gericht, da die DSGVO keine festen Summen vorgibt.

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