EuGH zu Massenkündigungen
30. Oktober 2025 | Tagesschau
Wenn viele Menschen gleichzeitig ihren Job verlieren, ist das oft ein Zeichen für wirtschaftlichen Druck in ganzen Branchen. Ein aktuelles Urteil aus Luxemburg sorgt jetzt für große Unruhe in deutschen Unternehmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bei Massenkündigungen weiterhin die strengen formellen Vorgaben des EU-Rechts gelten. Konkret heißt das: Unternehmen müssen vorab die Arbeitsagentur und den Betriebsrat informieren, bevor sie Kündigungen aussprechen. Geschieht das nicht, sind die Entlassungen unwirksam – selbst dann, wenn die Anzeige lediglich verspätet erfolgt. Grundlage ist die EU-Massenentlassungsrichtlinie. Sie soll sicherstellen, dass Behörden und Arbeitnehmervertretungen rechtzeitig eingebunden werden, um sich auf die Folgen vieler gleichzeitiger Jobverluste vorbereiten zu können.