02.03.2021 Edgar Schröder

Für mich wäre „Rot-Rot-Grün“ auf Bundesebene der absolute Albtraum für die Zeitarbeitsbranche!

Es wirkt wie die gruselige Mutation der Never Ending Story. Jedes Jahr aufs Neue kommen die „Fragenkataloge“, deren amtliche Bezeichnung „Kleine Anfrage“ lautet, seitens der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung zu den aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit sowie den Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).


Die Kennzahlen zu den Überprüfungen der Personaldienstleister plus gewerberechtlichen Sanktionen seitens der „Prüfteams Arbeitnehmerüberlassung“ hat die Bundesregierung in ihrer Antwort per Bundestags-Drucksache 19/26480 im Februar 2021 dokumentiert. Im zurückliegenden Kalenderjahr 2020 fanden demnach Corona-bedingt „lediglich“ 3.184 Betriebsprüfungen statt (gegenüber 5.541 im Vorjahr 2019).

Bemerkenswert ist, dass sich hinter der Gesamtzahl überwiegend Inhouse-Prüfungen verbergen, exakt 2033. Das bedeutet, in der Prüfungspraxis haben die Prüfteams geschäftliche Unterlagen zwecks Übersendung an die zuständige Dienststelle angefordert.

Bundesweit wurden 447 Anträge auf Ersterteilungen sowie befristete und unbefristete Verlängerungen der AÜG-Erlaubnisurkunde im Kalenderjahr 2020 abgelehnt. In der Behördensprache wird das technisch als „Versagung“ deklariert. Im Kalenderjahr 2019 erfolgten bundesweit 470 „Versagungen“. Zudem wurden 138 Erlaubnisse entzogen (im Jahr 2019 waren es 172).

Die Prüfteams produzierten im Kalenderjahr 2020 bundesweit 355 Auflagenbescheide (gegenüber 484 im Vorjahr) und sanktionierten in 396 Vorgängen Gesetzesverstöße nach §16 AÜG per Bußgeld (2019: 731). 318 Sachverhalte wurden an die Behörden der Zollverwaltung übermittelt (2019: 402).

Im Jahr 2020 betrug der Gesamtbestand der AÜG-Erlaubnisinhaber 18.986 (2019: 19.955). Davon waren 10.130 (10.164) unbefristet. Es gab 891 (921) Erlaubnisinhaber mit Sitz im EU-Ausland.

Mit weiteren Kennzahlen will ich die Leser an dieser Stelle nicht konfrontieren. Gleichwohl möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, dass in Kürze weitere Antworten der Bundesregierung in der Pipeline sind:

1. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE über „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit“, Bundestags-Drucksache 19/26203 vom 27.01.2021

2. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN „Mindestlöhne – Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2020“, Bundestags-Drucksache 19/26337 vom 01.02.2021

Die Gemengelage der komplexen Fragestellungen aus den Reihen der Parteien DIE LINKE und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lässt für mich ganz persönlich die Schlussfolgerung zu: Für die Zeitarbeitsbranche wäre „Rot-Rot-Grün“ auf Bundesebene der absolute Albtraum!

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