30.11.2023

Gerüstbauerhandwerk: Neuer Mindestlohn ab sofort

Berater der Zeitarbeit | 30. November 2023

Zum 1. Dezember ist die Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung (8. GerüstbauerArbbV) in Kraft getreten, welche am 29. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Darin wird festgehalten, dass der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk ab sofort 13,60 Euro pro Stunde beträgt und zum 1. Oktober 2024 auf 13,95 Euro erhöht wird. Die Verordnung gilt bis zum 30. September 2025.

 

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