28.07.2025

GVP entschieden gegen Entwurf des Tariftreuegesetzes

28. Juli 2025 | GVP

Der Referentenentwurf für ein neues Tariftreuegesetz, der kurz vor der Verabschiedung steht, sorgt bereits für Aufregung. Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) warnt in einer Stellungnahme vor negativen Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche.

Die Bundesregierung plant mit dem neuen Tariftreuegesetz, Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu tariflichen Arbeitsbedingungen zu verpflichten und damit die Tarifautonomie zu stärken. Aus Sicht des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) enthält der Gesetzentwurf jedoch Regelungen, die zu einer Ungleichbehandlung der Zeitarbeitsbranche führen könnten. Kritisch sieht der Verband insbesondere eine Passage, nach der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung – und ohne Zustimmung des Bundesrats –Mindestarbeitsbedingungen festlegen kann, sofern eine Tarifvertragspartei (z. B. eine Gewerkschaft) dies beantragt. Der GVP befürchtet, dass damit tarifliche Regelungen der Zeitarbeit von anderen Tarifverträgen verdrängt werden – ohne dass das spezifische Tarifwerk der Branche berücksichtigt wird. In einer Stellungnahme warnt der GVP davor, dass die Zeitarbeit damit faktisch erneut zu einem „Tarifvertrag zweiter Klasse“ herabgestuft werde. Der GVP lehnt den Entwurf deshalb entschieden ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung, um Diskriminierungen zu verhindern und die bestehende Tarifvielfalt zu sichern.

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