GVP verabschiedet neue Standards für internationale Personaldienstleistung
13. Juli 2026 | GVP
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) erweitert seine Qualitätsvorgaben für die internationale Rekrutierung. Erstmals berücksichtigen die Standards gleichermaßen die Anforderungen der Personalvermittlung und der Zeitarbeit.
Die neuen Qualitätsstandards ersetzen die bisherigen Vorgaben zur internationalen Mobilität in der Zeitarbeit. Sie bilden die gesamte Prozesskette ab – von der Anwerbung über die Einreise, Unterbringung und Betreuung internationaler Arbeitskräfte bis zur Zusammenarbeit mit Kundenunternehmen. Ergänzt wurden Kriterien zur Evaluation und Qualitätssicherung, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Abläufe fördern sollen. GVP-Mitglieder können sich ab sofort rechtsverbindlich zur Einhaltung verpflichten. Dafür ist eine neue Unterzeichnung notwendig. Auch Unternehmen, die bereits die bisherigen Standards angewendet haben, sind betroffen. Die Selbstverpflichtung wird Bestandteil des Ethik- und Verhaltenskodex des jeweiligen Mitgliedsunternehmens.