KI-Verordnung: Neue Pflichten ab August 2026
31. Juli 2026 | GVP
Ab dem 2. August 2026 treten weitere Vorgaben der EU-KI-Verordnung in Kraft. Für Hochrisiko-KI-Systeme im Personalbereich gelten jedoch verlängerte Umsetzungsfristen.
Mit der EU-KI-Verordnung gelten ab August 2026 zusätzliche Anforderungen für Unternehmen, insbesondere bei Transparenzpflichten wie der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Für KI-Systeme im Personalbereich, die als Hochrisiko-Anwendungen eingestuft werden – etwa im Recruiting oder bei Personalentscheidungen –, wurde die Umsetzungsfrist hingegen auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Unternehmen und Personaldienstleister erhalten dadurch mehr Zeit, ihre Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen. Unabhängig davon bleibt die bereits seit Februar 2025 geltende Pflicht bestehen, Mitarbeitende durch geeignete Maßnahmen beim sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu schulen.