23.06.2023

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang läuft aus

BAP I 23. Juni 2023
Die aktuell geltenden Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) laufen zum 30. Juni 2023 aus. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun bekanntgegeben, dass der erleichterte Zugang ab dem 1. Juli entfällt und die Voraussetzungen wieder eingeführt werden, die vor der Pandemie galten. Damit ist es für Personaldienstleister nicht mehr möglich, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Der BAP hat bereits angekündigt, sich für eine generelle Lösung einzusetzen, um der Branche zurück zum KUG-Zugang zu verhelfen.

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