19.11.2025

Landespflegeausschuss Berlin rät zu Musterrahmenvertrag

19. November 2025 | Altenheim

Der Landespflegeausschuss Berlin empfiehlt die Nutzung des Mustervertrags „Zeitarbeit in der Pflege“ der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG). Als Gründe sind die vergleichsweise hohe Zeitarbeitsquote in Berliner Krankenhäusern sowie deutlich höhere Kosten und wachsende Unzufriedenheit unter dem Stammpersonal angeführt. 

In Berliner Krankenhäusern ist die Zeitarbeitsquote mit 9,3 Prozent rund dreimal höher als der Bundesdurchschnitt. Nach Ansicht des Landespflegeausschusses führt dies zu Qualitätseinbußen und Unzufriedenheit unter der Stammbelegschaft. Der Einsatz des BKG-Musterrahmenvertrags soll Abhilfe schaffen. Der Vertrag setzt auf Equal-Pay-Regelungen und begrenzt zugleich die Gemeinkosten der Zeitarbeitsfirmen. Zudem soll die Verbindlichkeit von Einsätzen erhöht werden und Vertragsstrafen bei Schlecht- oder Nichtleistung eingeführt werden. Auch ein Abwerbeverbot und klare Anforderungen an Qualifikation und Weiterbildung sind vorgesehen, mit dem Ziel Zeitarbeit in der Pflege fairer, bezahlbarer und qualitativ sicherer zu gestalten.

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