01.09.2025

Mehr Geld für Zeitarbeitende bei der Steuer

1. September 2025 | Finanzgericht Niedersachsen

Zeitarbeitende können bei der Steuererklärung künftig mehr Geld zurückbekommen. Grund ist ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen.

Das Gericht entschied, dass Zeitarbeitende die gesamten Hin- und Rückfahrten zu ihrem Einsatzort pro Arbeitstag ansetzen dürfen. Konkret verdoppelte sich im Streitfall eines Produktionshelfers die als Werbungskosten anerkannte Summe von 6.210 Euro auf 13.110 Euro für zwei Jahre. Grundlage war, dass Zeitarbeitende häufig befristet bei verschiedenen Kunden eingesetzt werden und daher keine dauerhafte Zuordnung zu einem Arbeitsplatz besteht. Das Urteil gilt bundesweit und eröffnet Zeitarbeitnehmenden die Möglichkeit, ihre Steuerlast deutlich zu senken, indem sie die tatsächlichen Reisekosten geltend machen. Beschäftigte sollten bei der Steuererklärung ausdrücklich auf die Entscheidung des FG Niedersachsen verweisen.

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