14.01.2025
Mitgliedsbeiträge 2025: GVP erinnert an Frist
14. Januar 2025 | GVP
Im Jahr 2025 erhebt der GVP die Mitgliedsbeiträge nach klar definierten Regeln, die auf Satzung und Beitragsordnung basieren. Die Beiträge setzen sich aus einem festen Grundbeitrag von 1.500 Euro und einem Zusatzbeitrag für Niederlassungen (je 360 Euro, maximal für 25 Niederlassungen) zusammen. Mitglieder sind verpflichtet, die Anzahl ihrer Niederlassungen bis zum 31. Januar 2025 über das GVP+-System zu melden.