Neue EU-KI-Verordnung im Personalwesen
25. Januar 2026 | ad hoc news
Bisher haben Unternehmen durch KI im Personalwesen vor allem Zeit gespart und Prozesse beschleunigt. Ab August 2026 ändert sich das: Dann gilt die EU-KI-Verordnung – und die Vorteile müssen gegen neue Pflichten und mögliche Haftungsrisiken abgewogen werden.
KI verändert die Personalarbeit in Deutschland deutlich. Spätestens bis zum 2. August 2026 müssen Hochrisiko-KI-Systeme im Personalwesen neue, strenge Regeln erfüllen – sonst drohen mitunter hohe Strafen. Als Hochrisiko gelten vor allem Systeme, die im Recruiting, beim Vorscreening von Bewerbungen oder bei der Leistungs- und Verhaltensanalyse eingesetzt werden. Unternehmen müssen dafür klare Anforderungen umsetzen: Risiken systematisch prüfen, Datenqualität sichern, Prozesse sauber dokumentieren, Transparenz schaffen und eine echte menschliche Kontrolle gewährleisten. Gleichzeitig bleibt die Frage wichtig, ob der Einsatz mit der DSGVO vereinbar ist.