24.06.2026

Neue Lohnuntergrenze für Zeitarbeit tritt in Kraft

24. Juni 2026 | Bundesgesetzblatt

Ab Juli gilt in der Zeitarbeit eine neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze. In den darauffolgenden Monaten wird das Gehalt schrittweise angehoben.

Die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung trat zum 1. Juli 2026 in Kraft. Damit müssen Leiharbeitnehmer*innen in Deutschland mindestens nach den festgelegten Sätzen entlohnt werden. Konkret orientiert sich die Verordnung an folgenden Stufen: Ab 1. Juli bis 31. August 2026 beträgt das Mindeststundenentgelt 14,96 Euro. Ab 1. September 2026 bis 31. März 2027 steigt es auf 15,33 Euro, ab 1. April bis 30. September 2027 gelten 15,87 Euro. Die Verordnung gilt bis Ende September 2027 und ist verpflichtend für inländische als auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

weiterlesen

Kategorien

Kontakt

0911974780 info@kontext.com