Neue Mindestlöhne in der Pflegebranche ab 1. Februar 2024
25. Januar 2024 │ Edgar Schröder
Am 1. Februar 2024 tritt die sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung in Kraft, die mehrere Mindestlohnerhöhungen für Beschäftigte in der Pflegebranche innerhalb der nächsten zwei Jahre vorsieht. Für Pflegehilfskräfte bleibt der Mindestlohn zunächst unverändert bei 14,15 Euro. Ab Mai 2024 erfolgt für sie eine Anhebung auf 15,50 Euro, gefolgt von einer weiteren Steigerung auf 16,10 Euro ab dem 1. Juli 2025. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung profitieren ebenfalls von einer Erhöhung der Mindestlöhne von 15,25 Euro auf 16,50 Euro ab dem 1. Mai 2024 bzw. auf 17,35 Euro ab dem 1. Juli 2025. Pflegefachkräfte erhalten ab dem 1. Mai 2024 19,50 Euro und ab dem 1. Juli 2025 anschließend 20,50 Euro.