Neue Qualitätsstandards für internationale Mobilität
20. Juli 2026 | GVP
Der GVP hat seine Qualitätsstandards für die internationale Mobilität überarbeitet. Nun gelten sie sowohl für die Zeitarbeit als auch für die grenzüberschreitende Personalvermittlung.
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ersetzt mit dem neuen Kriterienkatalog die bisherigen Standards, die sich ausschließlich auf die Zeitarbeit beschränkten. Damit berücksichtigt der Verband erstmals auch die internationale Personalvermittlung, die vor allem bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten eine zentrale Rolle spielt. Die Vorgaben decken den gesamten Prozess ab: von der Anwerbung im Herkunftsland über die Reise und Unterbringung bis hin zur Betreuung in Deutschland sowie der Zusammenarbeit mit den Kundenunternehmen. Neu hinzugekommen sind eine systematische Qualitätssicherung und die regelmäßige Überprüfung der Abläufe. Die neuen Qualitätsstandards wurden von erfahrenen Personaldienstleistern erarbeitet und stellen Transparenz, Fairness und Verlässlichkeit in den Mittelpunkt.