16.06.2025

Neues einheitliches Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche beschlossen

16. Juni 2025 | GVP

Die Zeitarbeitsbranche ordnet sich neu: Erstmals gibt es künftig ein gemeinsames Tarifwerk für alle Mitgliedsunternehmen des GVP. 

Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und die DGB-Gewerkschaften haben sich auf ein neues, einheitliches Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche geeinigt. Dieses umfasst Mantel-, Entgeltrahmen- sowie Entgelttarifverträge und ersetzt ab dem 1. Januar 2026 die bisherigen Tarifverträge von BAP und iGZ. Ziel ist eine einheitliche tarifliche Grundlage für alle GVP-Mitglieder. Die neuen Entgelttabellen sind noch nicht Bestandteil des Tarifwerks und werden in separaten Verhandlungen ab Sommer 2025 festgelegt. Eine Erklärungsfrist für den Widerruf des Abschlusses läuft noch bis zum 20. Juni 2025.

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