Neues Merkblatt für die Personaldienstleistung
01. Juli 2026 | GVP
Die Bundesagentur für Arbeit hat das offizielle Merkblatt für die Zeitarbeitsbranche aktualisiert. Anlass ist die siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Das überarbeitete Merkblatt führt unter Ziffer 3.2 die neuen, schrittweise steigenden Mindestlöhne für die Zeitarbeit auf. Inhaltlich hat die BA darüber hinaus keine weiteren Änderungen vorgenommen. Für Personaldienstleister bleibt der Hinweis dennoch wichtig: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss aushändigen. Da ab sofort nur noch die aktuelle Fassung dafür verwendet werden darf, sollten Unternehmen ihre Vorlagen umgehend austauschen.