14.07.2026

Qualifizierungsgeld bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

14. Juli 2026 | Handelsblatt

Das Qualifizierungsgeld sollte Beschäftigte während des Strukturwandels im Unternehmen halten und betriebliche Weiterbildungen erleichtern. Bislang erreicht die Förderung jedoch nur einen kleinen Teil der vorgesehenen Zielgruppe.

Seit April 2024 können Unternehmen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte beantragen, deren Arbeitsplätze durch den Strukturwandel gefährdet sind. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt während der Weiterbildung grundsätzlich 60 Prozent des entfallenden Nettoentgelts, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme trägt der Arbeitgeber. Trotz des Förderangebots nahmen von April 2024 bis Dezember 2025 weniger als 400 Arbeitnehmer*innen die Leistung in Anspruch. Als mögliche Gründe gelten die komplexen Voraussetzungen und das aufwendige Antragsverfahren. Doch hat die geringe Nachfrage inzwischen eine Diskussion über eine Vereinfachung oder Abschaffung des Instruments ausgelöst.

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