Regierung bringt umstrittenes Bundestariftreuegesetz auf den Weg
07. August 2025 | Personalwirtschaft
Die Bundesregierung will mit einem neuen Bundestariftreuegesetz erreichen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Kritiker*innen warnen vor zusätzlicher Bürokratie und fraglicher Wirksamkeit.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro tarifvertragliche Arbeitsbedingungen nachweisen müssen. Während die Regierung betont, damit Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und die Tarifbindung zu stärken, befürchten Wirtschaftsverbände einen zusätzlichen Kontrollaufwand, der vor allem kleinere Betriebe belastet. Auch Expert*innen zweifeln daran, dass das Gesetz tatsächlich den Rückgang der Tarifbindung aufhalten kann, und verweisen auf widersprüchliche Erfahrungen aus den Bundesländern. Gewerkschaften hingegen begrüßen das Vorhaben als wichtigen Schritt für faire Arbeitsbedingungen und mehr Gerechtigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.