27.01.2023

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar

BAP I 27. Januar 2023
Ursprünglich sollte die sogenannte Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 7. April 2023 laufen. Doch jetzt hat das Bundeskabinett die vorzeitige Aufhebung beschlossen und lässt die Verordnung bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen. Als Begründung führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an, dass sowohl die Zahl der Neuinfektionen als auch die Schwere der Verläufe immer weiter abnehmen. Somit können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich über Schutzmaßnahmen entscheiden. Eine Ausnahme sind die medizinische Versorgung und die Pflege. Hier gelten weiterhin spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

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