So bekommen Zeitarbeitende Extrazahlungen zum Weihnachts- und Urlaubsgeld
22. Oktober 2025 | IG Metall
Mehr Geld zum Jahresende? Für viele Zeitarbeitsbeschäftigte kann das jetzt Realität werden.
Wer länger als sechs Monate beim Verleiharbeitgeber beschäftigt und Mitglied der IG Metall ist, kann sich über eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld freuen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verleihbetrieb an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP gebunden ist. Die Höhe der Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit ab und steigt automatisch mit künftigen Tariferhöhungen. Der Antrag für die Weihnachtsgeld-Zahlung kann bis spätestens 30. November gestellt werden. Für das Urlaubsgeld gilt der Zeitraum vom 19. Mai bis 30. Juni.