Sozialabgaben: Pflegearbeitgeber fordern Anhebung der 25-Euro-Grenze
12. September 2025 | Handelsblatt
Wer mehr als 25 Euro pro Stunde verdient, zahlt auf Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge Sozialabgaben – auch in der Pflege. Arbeitgeber fordern jetzt, die Grenze an die Löhne anzupassen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind zwar steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig, sobald der reguläre Stundenlohn über 25 Euro liegt – eine Grenze, die seit 2007 unverändert ist. Der BPA-Arbeitgeberverband kritisiert, dass gerade viele Altenpflegekräfte inzwischen über dieser Schwelle liegen und ihre Zuschläge dadurch spürbar geschmälert werden. Der BPA fordert daher, die sogenannte Grundlohngrenze an die Lohnentwicklung anzupassen. Politisch ist die Anhebung derzeit nicht konkret geplant; die Koalition setzt stattdessen auf andere Anreize wie die „Aktivrente“ und steuerfreie Überstundenzuschläge.