07.10.2022

Steuervorteil für Zeitarbeitskräfte mit befristeten Einsätzen

Juraforum | 07. Oktober 2022

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, dass Zeitarbeitskräfte die doppelte steuerliche Entlastung für die Wegepauschale – also für den Hin- und Rückweg – geltend machen können, wenn ihre Einsätze befristet sind. Geklagt hatte ein Zeitarbeitnehmer aus Niedersachsen. Weil sich seine befristeten Überlassungsverträge bei einem Einsatzunternehmen nahtlos aneinanderfügten, war das Finanzamt davon ausgegangen, dass es sich um einen festen Arbeitsort handelt. In einem solchen Fall kann üblicherweise nur die einfache Wegstrecke als steuerliche Pendlerpauschale angerechnet werden.

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