21.01.2025

Strengere Regeln für Arbeitnehmerüberlassung in Konzernen

19. Januar 2025 | Süddeutsche Zeitung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmerüberlassungen innerhalb von Konzernen strenger geregelt werden müssen (Az. 9 AZR 13/24). Bisher konnten Arbeitnehmer*innen oft jahrelang zwischen Tochterfirmen wechseln, ohne dass dies als Arbeitnehmerüberlassung galt. Nun stellt das Gericht klar: Werden Arbeitnehmer*innen vor allem zum Zweck der Überlassung an andere Konzernfirmen eingestellt oder über Jahre dort eingesetzt, greift das sogenannte Konzernprivileg nicht. Stattdessen gelten die Regeln des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, das solche Einsätze auf 18 Monate begrenzt.

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