30.10.2025

Urteil: Keine feste Grenze – Länge der Probezeit bei Befristungen bleibt Ermessenssache

30. Oktober 2025 | Bundesarbeitsgericht

Wie lang darf die Probezeit bei befristeten Jobs eigentlich sein? Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine allgemeine Obergrenze gibt es nicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es keinen festen Richtwert für die Länge von Probezeiten in befristeten Arbeitsverhältnissen gibt. Im konkreten Fall war ein auf ein Jahr befristeter Vertrag mit vier Monaten Probezeit zulässig, weil die Tätigkeit eine längere Einarbeitung erforderte. Die Richter stellten außerdem klar, dass die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes unverändert gilt – unabhängig von der Probezeit. Für die Zeitarbeit bringt der GVP-Tarifvertrag ab 01.01.2026 zusätzliche Sicherheit: Er schafft die Probezeit komplett ab und setzt stattdessen kurze Kündigungsfristen in den ersten sechs Monaten fest. 

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