10.06.2026

Zeitarbeit bei Reservestärkungsgesetz mitdenken

10. Juni 2026 | GVP

Das Bundesministerium der Verteidigung will mit dem Reservestärkungsgesetz künftig vermehrt auf Reservist*innen zurückgreifen. Für Arbeitgeber können dadurch zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastungen entstehen.

Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) hat zum Referentenentwurf Stellung genommen und fordert, die Zeitarbeit bei der geplanten Kostenerstattung ausdrücklich zu berücksichtigen. Nach dem Entwurf sollen Arbeitgeber zusätzliche Kosten erstattet bekommen können, wenn sie wegen einer Wehrübung eine Ersatzkraft einstellen müssen. Diese Formulierung greift aus Sicht des GVP jedoch zu kurz, weil sie ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Betrieb und Ersatzkraft voraussetzt. Gerade bei kurzfristigen Ausfällen von wenigen Wochen sei eine Direkteinstellung oft weder praktikabel noch attraktiv. Zeitarbeit könne hier eine realistische Lösung bieten, weil Beschäftigte beim Personaldienstleister angestellt bleiben und kurzfristige Einsätze zum Geschäftsmodell gehören.

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