Zeitarbeitsverbot in der Fleischindustrie bleibt bestehen
15. April 2026 | GVP
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Fremdpersonalverbot zurückgewiesen. Die Regelungen gelten damit weiter. Für die Zeitarbeit lässt die Entscheidung aber Fragen offen.
Ein Unternehmen, das sich auf die Zerlegung von Schweinsköpfen spezialisiert hat, und dessen Gesellschafter hatten im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung der Grundrechte auf Berufsfreiheit, Eigentum und des Gleichheitssatzes gerügt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt und abgewiesen. Damit bleibt das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal über Werkverträge bestehen. Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) betont in diesem Zusammenhang, dass das Gericht die Zeitarbeit nicht gesondert bewertet hat. Es wäre eine präzise Differenzierung zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit wichtig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht stützt die Rechtfertigung des Verbots auf hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Genau diese fehlende Unterscheidung zeigt laut GVP, dass die rechtliche Debatte über die Rolle der Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft noch nicht abgeschlossen ist.