30.10.2017 Alexander Sadek

Kartenlesegerät ade: ANÜ-Verträge per Handy signieren

  • Durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) können Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) auch kurzfristig rechtssicher abgeschlossen werden
  • eIDAS-Verordnung schafft rechtliche Grundlage dafür, QES ohne Vertrauensdienstanbieter und Kartenlesegerät zu nutzen
  • AVAX entwickelt Verfahren, mit dem sich ANÜ-Verträge rechtsgültig per Handy signieren lassen

Viele Verleiher kennen das Szenario nur zu gut: In der Personalbesetzung des Kundenunternehmens kommt es zu ungeplanten Änderungen, kurzfristig wird Ersatz benötigt. Doch bevor der starten kann, bedarf es gemäß bestehender Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) eines schriftlich abgeschlossenen Vertrags zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Ist die Zeit für eine Überbringung per Post zu knapp, können ANÜ-Verträge in Deutschland auch digital unterzeichnet werden. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) von Verleiher und Entleiher auf dem gleichlautenden Dokument.

QES bisher: Vertrauensdienstanbieter und Kartenlesegerät
Der herkömmliche Weg zu einer QES ist allerdings zeit- und kostenintensiv: Zunächst müssen sich beide Vertragsparteien mit dem Personalausweis bei einem Vertrauensdienstanbieter, zum Beispiel einer Poststelle, identifizieren und erhalten anschließend ein Zertifikat. Hinzu kommen der Kauf und die Installation eines Kartenlesegeräts, über das die Signatur – durch Einführung von Personalausweis oder Signaturkarte sowie der Eingabe eines Pins – erfolgt. Das Verfahren ist arbeitsplatzgebunden und funktioniert nur, wenn auf beiden Seiten ein Kartenlesegerät vorhanden ist.

QES seit eIDAS: Web-Identifikation und Handy
Im Zuge der im Juli 2016 in Kraft getretenen eIDAS-Verordnung haben wir von AVAX eine Lösung entwickelt, durch die sich ANÜ-Verträge rechtsgültig per Handy signieren lassen. Hierfür loggt sich Vertragspartner A in unser Web-Portal ein und erhält dort einen Link zur Web-Identifikation, die folgendermaßen abläuft:

Um externe Video-Inhalte anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Nach erfolgreicher Identifizierung kann Vertragspartner A den im Web-Portal hinterlegten ANÜ-Vertrag signieren, indem er ein zuvor festgelegtes Passwort und eine sechsstellige TAN eingibt, die – wie beim Online-Banking – an seine Mobilfunknummer gesendet wird. Vertragspartner B greift ebenfalls über das Web-Portal auf das unterzeichnete Dokument zu, signiert es auf dieselbe Art und der ANÜ-Vertrag liegt rechtsgültig vor.

Fazit

Ob einkaufen, Musik hören oder navigieren: Heutzutage machen wir (fast) alles über unser Handy. Wieso nicht auch Verträge elektronisch signieren? Die eIDAS-Verordnung hat die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen – und unser Verfahren bietet Verleihern und Kundenunternehmen die Möglichkeit, einfach und rechtssicher mit QES zu arbeiten.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Wir haben mehr davon :-) ! Abonnieren Sie unseren Newsletter - und Sie erfahren regelmäßig, was auf dem arbeitsblog und rund um die Personaldienstleistungsbranche passiert.

Kontakt

0911974780 info@kontext.com