21.12.2023

2023: Rückblick auf ein Meilenstein-Jahr für die Personaldienstleistung

  • 2023 war ein äußerst bewegtes und ereignisreiches Jahr für die Personaldienstleistung. Kaum ein Monat verging, in dem es keine spannenden Ankündigungen und bedeutenden Entwicklungen gab.
  • Von gerichtlichen Urteilen über Tarifverhandlungen bis hin zu Verbandsthemen war alles dabei.
  • Kurz vor dem Jahresende nehmen wir uns die Zeit, auf die vergangenen Monate zurückzublicken und die Meilensteine der Personaldienstleistung in den Fokus zu rücken.

2023 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Und wir können nur sagen: Was für ein Jahr! Selten wurden in nur 365 Tagen so viele Meilensteine in einer einzigen Branche erreicht. Blicken wir also einmal gemeinsam auf das Personaldienstleistungsjahr 2023 zurück.

Steigende Spannung schon kurz vor dem Jahresstart

Den Startschuss gab eigentlich ein Urteil, das bereits Ende 2022 gefällt wurde und über das wir auch hier im Blog berichteten: Am 15. Dezember 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass eine Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung in Tarifverträgen grundsätzlich zulässig ist – allerdings unter der Bedingung, dass etwaige Ungleichbehandlung durch andere Vorteile in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wieder ausgeglichen wird.

Klar, dieses Urteil warf zunächst viele Fragen auf, mit denen sich die Branche im ersten Quartal 2023 auseinandersetzte. Welche Vorteile kommen infrage? Werden sie in den Tarifverträgen der Zeitarbeit bereits berücksichtigt – oder müssen die Verträge von Grund auf überarbeitet werden? Hier blickte die Personaldienstleistung nun gespannt nach Erfurt und erwartete ungeduldig das noch ausstehende, auf der Entscheidung des EuGH basierende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Dr. Alexander Bissels

Wichtige Entscheidung zugunsten der Zeitarbeit

Das BAG-Urteil ließ zwar eine Weile auf sich warten, doch im Frühsommer war es endlich soweit: Am 31. Mai 2023 entschied das Gericht, dass der Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist. Im Blogbeitrag ordnete Rechtsexperte Dr. Alexander Bissels damals das Urteil ein. Sein Fazit: „Gesamtbetrachtend genügen die Tarifverträge der Zeitarbeit in der aktuellen Fassung den Anforderungen des EuGH bzw. der RL und können folglich zukünftig als Rechtsgrundlage dienen, um zulässigerweise vom Gleichstellungsgrundsatz abzuweichen. Insoweit gute Nachrichten für die Zeitarbeitsbranche. Die Tarifverträge der Zeitarbeit stellen eine rechtlich wirksame ‚Basis‘ dar, um unter Wahrung des Gesamtschutzes von Zeitarbeitnehmern den Gleichstellungsgrundsatz abbedingen zu können. […] Zusammenfassend: eine Entscheidung mit Augenmaß und ein guter Tag für die Zeitarbeit!“

Eine Branche, eine Stimme: Der neue Verband nimmt Formen an

Neben den erfreulichen Entscheidungen der Gerichte zugunsten der Zeitarbeit gab es ein weiteres Thema, welches die Gespräche nicht nur während des Jahres dominierte, sondern auch die Zukunft der Branche maßgeblich prägen wird: die Gründung eines neuen, gemeinsamen Verbandes für die Personaldienstleistung. Im Frühjahr 2023 wurden erste Details rund um die geplante Organisation bekanntgegeben, doch noch war nichts in Stein gemeißelt. Denn: Ob ein neuer Verband ins Leben gerufen werden kann, hing von den damals noch ausstehenden Abstimmungen der BAP- und iGZ-Mitglieder im Rahmen der jeweiligen Mitgliederversammlungen ab.

(v.l.n.r.) Edgar Schröder, Sven Astheimer, Sebastian Lazay und Christian Baumann. Foto: Jan Frankowski

Bereits einige Wochen vor den Versammlungen nutzten Sebastian Lazay und Christian Baumann die Gelegenheit, um mit einem starken gemeinsamen Auftritt die enorme Bedeutung der Verschmelzung zu betonen: Beim 16. ES-Unternehmerforum von Edgar Schröder in Fulda hielten die beiden einen gemeinsamen Impulsvortrag und appellierten an das Publikum: „Unser Vorhaben wird wahrgenommen – auch über die Grenzen unserer Branche hinaus. Wir haben nur einen Versuch“, so Christian Baumanns klare Worte. Sebastian Lazay führte weiter aus: „Wenn wir mit zwei Stimmen unterwegs sind, gefährdet das weiter unsere Wahrnehmung. Gemeinsam können wir unsere Ressourcen besser einsetzen.“ Mehr über den gemeinsamen Auftritt der beiden können Sie in unserem Bericht zum 16. ES-Unternehmerforum nachlesen.

Und die Branche hörte auf den Appell. Wenige Wochen später – am 21. Juni 2023 – haben sich die Mitglieder beider Verbände mit 100-prozentiger Zustimmung dafür ausgesprochen, dass eine neue Organisation gegründet werden soll: der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP). Damit waren die Weichen für die Entstehung einer der größten Arbeitgebervereinigungen Deutschlands mit künftig rund 6.000 Mitgliedsunternehmen gestellt, wie wir im Blog berichteten.

Christian Baumann (l.) und Sebastian Lazay (r.). Foto: GVP

Neue Schlagfertigkeit für die Branche

Mit der Mitgliederentscheidung startete für die Verbandsvertreterinnen und -vertreter eine arbeitsintensive Phase, die sich bis ins neue Jahr ziehen wird, wie auch Christian Baumann und Sebastian Lazay im arbeitsblog-Interview erläuterten. Dass es sich auszahlen wird, Energie und Herzblut in den GVP zu investieren, davon sind beide überzeugt: „Durch die Bündelung der Ressourcen stellen wir eine neue Schlagfertigkeit her – dank einer verbandlichen Organisation, die es für unsere Industrie in dieser Form bislang noch nicht gegeben hat“, so Baumann.

Nachdem in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an der Verschmelzung gearbeitet wurde, war es am 1. Dezember 2023 soweit: Die Gründung des Gesamtverbandes der Personaldienstleister wurde juristisch vollzogen und damit ein absoluter Meilenstein für die Branche erreicht, dessen Auswirkungen die Personaldienstleistung nachhaltig beeinflussen werden. (Anm. d. Red.: Welche Schritte als Nächstes auf der Agenda stehen und was sich die Mitglieder davon versprechen können, darüber erfahren Sie übrigens Anfang des neuen Jahres mehr – und zwar im arbeitsblog-Interview mit GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter und seinem Stellvertreter Dr. Martin Dreyer. Schauen Sie also regelmäßig vorbei!)

Nervenaufreibende Tarifverhandlungen

Springen wir zu einem Thema, welches die Branche wochenlang auf Trab hielt – der Inflationsausgleichsprämie. Stellen sich Ihnen allein bei der Erwähnung des Begriffs die Nackenhaare auf? Verständlich, hätte diese doch fast zum kompletten Scheitern der Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie geführt! Der Frühsommer stand unter dem Zeichen ergebnisloser Verhandlungsgespräche und war von äußerst angespannter Stimmung geprägt. Umso größer war die Erleichterung, als sich die beteiligten Parteien Ende Juni doch einig wurden. Damals ordnete Dr. Bissels die Ergebnisse im Blogbeitrag ein.

Ende gut, alles gut, könnte man also sagen. Und genau so verabschiedet sich das Jahr 2023 – trotz aktuell unsicherer wirtschaftlicher Lage blickt die Branche dennoch optimistisch in die Zukunft und sieht sich gewappnet für das neue Jahr sowie die neuen Herausforderungen, die vielleicht auf die Branche zukommen.

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